AGBs

Stand April 2018

1.0 Anwendungsbereich:
1.1 Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten nicht für Geschäfte mit Endverbrauchern. Dies gilt nicht für die Bestimmung des Eigentumsvorbehaltes nach Tz. 5. Der Eigentumsvorbehalt wird auch mit dem Endverbraucher vereinbart.
1.4 Auf die Vertragsbeziehungen mit unseren Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenkäufe ist ausgeschlossen.
1.5 Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1.6 Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
1.7 Sind unsere Geschäftsbedingungen dem Kunden bereits bekannt, gelten sie auch ohne neue Bekanntgabe für künftige Geschäftsbeziehungen. Die Entgegennahme unserer Lieferungen oder Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.

2.0 Vertragsabschluss, Pflichten, Beschaffenheitsvereinbarung:
2.1 Die Auftragsbestätigung und/oder der Lieferschein unter Angabe der Artikelnummer und des Artikeltextes enthält unsere Lieferverpflichtung und legt die Beschaffenheit der zu liefernden Vertragsprodukte unter Einbezug des Inhalts des für das jeweilige Produkt bestehenden anwendungstechnischen Merkblattes und Sicherheitsdatenblattes fest. Zu Lagerstabilität, Einsatzzweck, Glanzgrad, Trockenzeiten, Kombinierbarkeit und Anwendungseinschränkungen weisen wir auf den Inhalt des Merkblattes und Sicherheitsdatenblattes sowie den jeweils aktuellen Stand der Anwendungstechnik hin. Es obliegt dem Kunden, diese Informationen zu nutzen. Fehlt dem Kunden die jeweils aktuelle Fassung des Merkblattes und Sicherheitsdatenblattes, so findet er diese Information in der jeweils aktuellen Fassung im Internet oder er kann sie bei uns anfordern.
2.2 Für die Leistungs- und Beschaffenheitsvereinbarung schließen wir Werbeangaben, Prospektinhalte unserer Prospekte, soweit in der schriftlichen Auftragsbestätigung und/oder Lieferschein nicht in Bezug genommen und/oder öffentliche Äußerungen von uns, unseren Mitarbeitern und Vertriebspersonen einschließlich Handelsvertreter aus.
2.3 Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Anwendungen unserer Waren stellen keine vereinbarte Beschaffenheit dar und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
2.4 Dies gilt insbesondere, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden.

3.0 Preise und Zahlungsbedingungen:
3.1 Der Rechnungsbetrag ist zum Fälligkeitstermin ohne Abzug zu zahlen. Verzug tritt gemäß § 286 BGB ein. Im Falle der Überweisung ist die Zahlung nur dann erfolgt, wenn wir über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstage auf dem uns angegebenen Konto verfügen können. Skonti und Rabatte werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen gewährt. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist ausgeschlossen, soweit ältere fällige Rechnungen noch nicht bezahlt worden sind. Die Hergabe von Wechseln ist keine Barzahlung und nur mit unserer vorherigen Zustimmung erfüllungshalber zulässig. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.
3.2 Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise gem. jeweils gültiger Preisliste ab unserem Lager zzgl. Verpackung und der jeweils gültigen Mehrwertsteuer im Inland. Die Berechnung der Mehrwertsteuer mit Auslandskunden entfällt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und Steuerrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung.
3.3 Wenn ein abweichendes Zahlungsziel in der Auftragsbestätigung nicht enthalten ist, tritt Verzug nach § 286 BGB ein. Die Verzinsung wird von uns mindestens in gesetzlicher Höhe berechnet (§ 288 BGB). Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt dem Verwender und dem Kunden unbenommen.
3.4 Gegen unsere Forderungen kann unser Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen ist zwischen uns und dem Kunden ausgeschlossen.
3.5 Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
3.6 Werden vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so sind wir berechtigt, sofortige Barzahlung unserer gesamten offenen Forderungen zu fordern.

4.0 Lieferfristen und Termine, Gefahrübergang:
4.1 Lieferfristen und Termine bestimmen sich nach den individuellen Vereinbarungen.
4.2 Wenn wir an der Einhaltung von Lieferfristen und Terminen und der Erfüllung unserer Pflichten durch Umstände behindert werden, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen bei unseren Zulieferern, Lieferbehinderung von Roh- und Hilfsstoffen an uns durch behördliche Maßnahmen, Embargos, Streik, Aussperrungen, höhere Gewalt oder Elementarschäden bei uns oder unserem Zulieferer, schließen wir die Einhaltung der Lieferfristen und Termine aus. Diese verlängern sich um die Zeitspanne der Behinderung. Wird eine Lieferung aus den vorstehenden Gründen unmöglich, so werden wir und unser Kunde gegenseitig von den bestehenden Pflichten befreit. Ein Schadensersatzanspruch hieraus wird ausgeschlossen.
4.3 Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern, so sind diese innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Lieferung restentleert und frachtfrei zurückzusenden. Verlust und Beschädigung einer Leihverpackung geht, solange diese nicht an uns zurückgelangt ist, zu Lasten des Kunden, wenn dies von ihm zu vertreten ist. Leihverpackungen dürfen nicht zu anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Produkte dienen. Sie sind lediglich für den Transport der gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden.
4.4 Einwegverpackungen werden nicht von uns zurückgenommen, statt dessen nennen wir dem Kunden einen Dritten, der die Verpackungen entsprechend der Verpackungsverordnung einem Recycling zuführt.
4.5 Dem Kunden zumutbare Teillieferungen sind zulässig.
4.6 Im Falle der vereinbarten Abholung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung von Liefergegenständen mit der Mitteilung der Bereitstellung auf den Kunden über, in dem die Ware von uns dem Frachtführer übergeben wird. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Mehrkosten durch abweichende Wünsche des Bestellers gehen zu seinen Lasten.

5.0 Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns als Verkäufer bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Kunden das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Wir schließen § 449 BGB ausdrücklich aus. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Der Kunde darf die Waren in ordnungsgemäßem und üblichem Geschäftsgang verarbeiten, vermischen, vermengen und veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Kunden nicht erlaubt. Pfändung und Beschlagnahmen von dritter Seite sind unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde tritt schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren an uns ab; wir nehmen diese Abtretungen an. Das Gleiche gilt für Forderungen aus Verträgen über Dienstleistungen und Geschäftsbesorgung, bei deren Erbringen der Eigentumsvorbehalt erlischt. Bei Veräußerung von Waren, an denen unserem Kunden bei seinem Kunden nach Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung Miteigentum zusteht, erfasst die Vorausabtretung einen Forderungsteil in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten, vermischten oder vermengten Waren des Verkäufers; Entsprechendes gilt, wenn unsere Vorbehaltswaren zusammen mit anderen Waren einheitlich weiterveräußert werden. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber uns nicht nach, erfolgt insbesondere eine Zahlung nicht vertragsgemäß oder gerät der Kunde in Vermögensverfall, kann der Verkäufer seine Ware in Besitz nehmen.

6.0 Leistungsstörungen, Pflichtverletzungen, Sach-/Rechtsmängel, Haftung:
6.1. Es obliegt unserem Kunden, die von uns gelieferten Produkte unverzüglich auf Einhaltung der Beschaffenheitsvereinbarungen, insbesondere auf Sach- und Rechtsmängel zu überprüfen und uns diese innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
6.2 Bei Leistungsstörungen unserer Pflichten und der Beschaffenheitsvereinbarung unserer Ware steht uns gegenüber dem Kunden ein Nachbesserungsanspruch innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu. Tritt die Pflichtverletzung oder Abweichung von der Beschaffenheitsvereinbarung nach Weiterverwendung unserer Produkte an einem Lieferort des Kunden an seinen Kunden auf, so muss uns der Kunde Gelegenheit geben, unsere Nachbesserungsansprüche wahrzunehmen.
6.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
6.4 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
6.5 Im Falle des Unternehmerrückgriffs (§ 445a BGB) wird vermutet, dass zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Käufer Mängel nicht vorhanden waren, wenn der Käufer nach Abs. VII. 2. (Satz 1) pflichtgemäß untersucht, jedoch keine Mängel angezeigt hat, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
6.6 Macht der Käufer Rückgriffsansprüche geltend, muss er sich uns gegenüber so behandeln lassen, als habe er alle gesetzlich zulässigen vertragsrechtlichen Möglichkeiten gegenüber seinem Vertragspartner (z.B. Verweigerung der Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit oder Beschränkung des Aufwendungsersatzes auf einen angemessenen Betrag) umgesetzt.
6.7 Wir sind berechtigt, Rückgriffsansprüche des Käufers mit Ausnahme der Ansprüche auf Neulieferung der Ware abzulehnen, sofern wir dem Käufer für den Ausschluss seiner Rechte einen gleichwertigen Ausgleich einräumen. Für den Ersatz von Mangelfolgeschäden haften wir nur, wenn wir für die Entstehung des Mangels durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten (mit)verantwortlich sind.

7.0 Garantieerklärungen:
7.1 Die Abgabe einer Garantieerklärung bedarf einer gesonderten, schriftlichen Erklärung.
7.2 Eine Garantieerklärung kommt wirksam nur zustande, wenn sie durch einen einzelvertretungsberechtigten oder einen gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer mit einem anderen Geschäftsführer oder Prokuristen eigenhändig unterzeichnet ist.
7.3 Beschaffenheitsbestimmungen und Leistungsbeschriebe enthalten keine Garantieerklärungen. Die Annahme stillschweigender Garantien wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.0 Datenschutz:
8.1 Wir sind für eigene Zwecke berechtigt, Kundendaten, die wir aus der Geschäftsbeziehung von unserem Kunden erhalten haben, soweit der Kunde über diese selbst verfügen kann, zu erheben, zu speichern, zu verändern, zu übermitteln oder zu nutzen.
8.2 Die Einwilligung erfolgt je Kunde in Form eines zu unterschreibenden Kundendatenblatts.

9.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand:
9.1 Ist unser Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so vereinbaren wir:
a) Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus dem Einzelvertrag ist unsere jeweilige Versandstelle, für die Zahlung unser Sitz.
b) Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. Dies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess.

10.0 Salvatorische Klausel:
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam bestehen. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen unserer Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben nicht die Gesamtnichtigkeit oder Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.